1. Allgemeiner Geltungsbereich

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der solidforms GmbH. Abweichenden Regelungen von Kunden, Lieferanten oder Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die solidforms GmbH. Grundsätzlich gilt für unsere Software-Produkte, dass Installation und Nutzung entsprechende Sachkunde voraussetzt.

2. Geltungsbereich im engeren Sinne

Der Begriff „Software“ umfasst die originale Software sowie Kopien und Teile desselben, inklusive solcher, die mit anderen Softwareteilen verbunden wurden. Die Software besteht aus Programmen, Formularen, Schnittstellen, Data Dictionary-Elementen für ein SAP-System, audiovisuellen Inhalten (Abbilder, Text, Aufzeichnungen oder Bilder) und den zugehörigen Lizenzmaterialien.

3. Die Software der solidforms GmbH: Nutzung und Lizenzen

Der Fall der Softwarenutzung ist gegeben, wenn auf einem beliebigen SAP System des Lizenznehmers eines der Softwarekomponenten installiert wurde.

Die solidforms GmbH erteilt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche, begrenzte und widerrufbare Lizenz zur Nutzung der Software. Die an den Lizenznehmer gestellte Rechnung für das Programm gilt als Lizenznachweis. Wurden dem Lizenznehmer Mehrfach-Lizenzen erteilt, gelten die Nutzungsbedingungen für jede der Lizenzen einzeln.

4. Begrenzung der Lizenzrechte

Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der jeweils erworbenen Software zu erstellen.
Der Lizenznehmer überträgt alle Urheberrechtsvermerke auf jede vollständige oder teilweise Kopie der Softwarekomponenten. Sie darf ausschließlich (dies gilt auch für Teilkomponenten) zu Zwecken eingesetzt werden, für die es von der solidforms GmbH bestimmt worden ist.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt

  • die Software in anderer als der hierin beschriebenen Weise zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen;
  • die Software in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist;
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen;
  • die Software oder eines seiner Teile in eigene Software zu übernehmen, es sei denn dies wurde ausdrücklich in schriftlicher Vertragsform für dafür vorgesehene Softwareersionen (sog. Entwicklertools) vereinbart.

5. Löschung der Lizenz

Die Lizenz kann jederzeit beendet werden. In diesem Fall erlöschen alle Rechte an der Software. Der Lizenznehmer ist berechtigt eine Kopie der Software in seinen Archiven aufzubewahren. Die solidforms GmbH behält sich das Recht vor, die Lizenz im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen zu kündigen. In einem solchen Fall erlöschen alle Rechte an der Software und der Lizenznehmer wird alle Kopien der Software vernichten.

6. Lizenzübertragung

Der Lizenznehmer ist berechtigt; die Lizenz an Dritte zu übertragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Im Falle einer Lizenzübertragung übergibt der Lizenznehmer Kopien dieser Nutzungsbedingungen, der Lizenzinformation, sämtlicher Lizenzdokumentationen, des Lizenznachweises sowie den originalen Datenträger mit der  betroffenen Software an den Dritten. Die Lizenz des bisherigen Lizenznehmers erlischt mit der Übergabe. Alle Kopien der übergebenen Software müssen vom bisherigen Lizenznehmer unverzüglich vernichtet werden.

Werden mehrere Programme gemeinsam lizensiert (als Paket), so können sie auch nur in ihrer Gesamtheit übertragen werden.

7. Lieferung, Termine, Installation und Einweisung

Ort und Zeitpunkt der Lieferung von Produkten und der Erbringung von Leistungen werden einvernehmlich festgelegt. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie jeweils von der solidforms GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Software wird in ausführbarer Form und mit Benutzerdokumentation (z.B. auf Datenträger) geliefert. Die solidforms GmbH installiert die Produkte und weist den Kunden in die Bedienung ein, wenn dies vereinbart wird.

8. Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt und Rechtsübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Die solidforms GmbH behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entgelte vor. Mit deren Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den Produkten auf den Kunden über.

9. Preise, Zahlung

Es gibt keine Mindestbestellmengen. Alle unsere Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Die aktuellen Zahlungsbedingungen werden jeweils auf der Rechnung angegeben. In der Regel gelten: 2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen sowie für verhandelte Projektpreise: 2 Wochen netto, kein Skonto.
Zölle, Steuern oder sonstige Gebühren sind gegebenenfalls zu entrichten, es sei denn, dass entsprechende Befreiungsunterlagen vorgelegt werden können.

10, Teststellungen für Vollversionen von Software der solidforms GmbH

Wird die Vollversion einer Software im Rahmen eines Projekts einem Interessenten zum Testen zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

Die Teststellung wird für einen Monat (Teststellungsdauer) ab dem Auslieferungsdatum (gemäß Lieferschein) gewährt. Mit der Auslieferung der Testversion erfolgt ein Angebot zum Erwerb des betreffenden Produktes nach Ablauf der Testphase.
Während der Teststellung bietet die solidforms GmbH dem Teststellungsnehmer technische Unterstützung.
Für Teststellungen zur Verfügung gestellte Software ist ausschließlich für die Installation auf Testsystemen bestimmt.

Nach Ablauf der Teststellungsdauer kann der Teststellungsnehmer die Software retournieren. In diesem Fall schickt er die originalen Datenträger unverzüglich zurück und bestätigt schriftlich, dass die Software deinstalliert und alle Kopien vernichtet wurden. Bei Rückgabe werden keine Gebühren erstattet. Als Rücklieferungsdatum gilt der Tagesstempel der Spedition.

Wird die Software nicht unverzüglich nach Ablauf der Teststellungsdauer zurückgegeben, erfolgt automatisch die Rechnungsstellung gemäß vorherigem Angebot unter Anrechnung der Kosten für die Teststellung. Die Kosten einer Teststellung werden nur dann angerechnet, wenn die Software unmittelbar nach der Teststellung erworben wird. Bei Rückgabe der Software nach einer Teststellung und einem späteren Erwerb werden die Kosten der früheren Teststellung nicht angerechnet.

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11. Begrenzung der Gewährleistung

Die Software der solidforms GmbH ist ausschließlich für den Einsatz mit SAP Systemen konzipiert. Diese Systeme sind sehr komplex und vielfältig konfigurierbar. Die solidforms GmbH hat größten Wert darauf gelegt, die Software gründlich zu testen. Dennoch kann die störungsfreie Funktion nicht unter allen Bedingungen garantiert werden. Um Probleme möglichst von vorn-herein auszuschalten, wird der Lizenznehmer die Software deshalb nicht sofort im produktiven SAP System einsetzen, sondern es zunächst auf einem Testsystem installieren zur Sicherstellung, dass die Software sich in dessen spezifischer EDV-Umgebung spezifikationsgerecht verhält. Dazu gehören Implementationstest, Drucktests, Performancemessungen etc. Der Lizenznehmer führt die Installation auf das produktive SAP System auf eigene Verantwortung durch und trägt dafür Sorge, dass die Wiederherstellung des Ausgangszustands möglich ist.

Die solidforms GmbH garantiert, dass das Programm bei korrektem Einsatz in der angegebenen Betriebsumgebung den Spezifikationen entspricht.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Programm gegen Rückerstattung des Kaufpreises an die solidforms GmbH oder die Verkaufsstelle zurückzugeben, wenn die solidfoms GmbH nicht in der Lage ist, eine festgestellte, programmiertechnisch bedingte Fehlfunktion zu beheben.

DIESE GEWÄHRLEISTUNGSREGELUNG ERSETZT ALLE VORHERIGEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN EINSCHLIESSLICH DER GEMÄSS DEM PRINZIP DER HANDELSÜBLICHKEIT STILLSCHWEIGEND GELTENDEN.

12. Patent- oder Urheberrechtsverletzungen

Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Lizenznehmer Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung grundsätzlich auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

13. Haftung

Die solidforms GmbH haftet nicht für spezielle, mittelbare oder andere geschäftliche Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn oder entgangenen Einsparungen), selbst wenn die solidforms GmbH über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden nicht, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse nicht anwendbar sind.

Die solidforms GmbH haftet in jedem Falle nicht für:

  • den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder
  • irgendwelche Schadensersatzansprüche basierend auf Ansprüchen Dritter.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dargun. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand ist Malchin.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export-Gesetze und -Vorschriften zu beachten.

Ansprüche aus vertraglichen Vereinbarungen verjähren innerhalb von 2 Jahren nach ihrer Entstehung

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Dargun, den 23.10.2014

solidforms GmbH i.G.
Rudolf-Tarnow-Str. 25
17159 Dargun